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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15   

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https://dejure.org/2017,18551
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15 (https://dejure.org/2017,18551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.05.2017 - L 2 R 427/15 (https://dejure.org/2017,18551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - L 2 R 427/15 (https://dejure.org/2017,18551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht bei Ausüben der Tätigkeit eines Facharztes als abhängig Beschäftigter oder Selbstständiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 97 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Sozialversicherungspflicht | Praxistätigkeiten | Zahnarzt mit Erlösanteil ohne Vermögens- und Gewinnbeteiligung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr. 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG, Urteil vom 28. September 2011, aaO).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, aaO, Rn. 15).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr. 16 und vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07, Juris Rdnr. 17 jeweils mwN).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr. 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG, Urteil vom 28. September 2011, aaO).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr. 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, Soz-Vers 2001, 329).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr. 16 und vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07, Juris Rdnr. 17 jeweils mwN).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2 R 427/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 mwN).
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